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Zeitpunkt des guten Glaubens 2

10. Mai 2026

8 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

E verleiht sein Smartphone an B. B verkauft es an den gutgläubigen G. B und G einigen sich über den Eigentumsübergang, B bleibt jedoch zunächst im Besitz des Smartphones. G erfährt nun, dass E Eigentümer ist. Anschließend übergibt B dem G das Smartphone.

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