Gift auf dem Teller eines bestimmten Opfers
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bewohnt mit 19 Männern eine Gemeinschaftsunterkunft. Für sich selbst und seinen Zimmermitbewohner O kocht er in der Gemeinschaftsküche Suppe. Auf den Suppenteller des ihm so verhassten O träufelt er heimlich ein tödliches Gift. O isst die Suppe und stirbt.
Einordnung des Falls
Gift auf dem Teller eines bestimmten Opfers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O „mit gemeingefährlichen Mitteln“ getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 3 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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ricardal
25.5.2023, 16:28:04
Den Klausurhinweis finde ich super!