Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Kontrolliertes Entzünden einer Bombe
Kontrolliertes Entzünden einer Bombe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T platziert eine Bombe unter dem Auto der O. Das Auto steht auf einem verlassenen Parkplatz. T wartet, bis O einsteigt und zündet die Bombe. O stirbt.
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Einordnung des Falls
Kontrolliertes Entzünden einer Bombe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O "mit gemeingefährlichen Mitteln" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 3 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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