§ 656 Abs. 1 S. 2 BGB
19. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A beauftragt die Ehevermittlung V, passende Kandidatinnen auszuwählen. V nimmt den Auftrag an. A heiratet dann auch eine Kandidatin und zahlt V den im Vorfeld vereinbarten Lohn in Höhe von €10.000. Als A kurz darauf erfährt, dass er zur Zahlung des Maklerlohns nicht verpflichtet war, fordert er das Geld zurück.
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