
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
„Anfechtung“ eines Maklervertrages als Widerrufserklärung
K meldet sich auf eine Anzeige des Portals Immoscout23. Weil das Objekt bereits verkauft ist, bietet Makler M ihm per E-Mail ein vergleichbares (online eingestelltes) Objekt an. In der Anzeige war M als Ansprechpartner bezeichnet und ein Hinweis auf eine Provision enthalten. K bittet M um einen Besichtigungstermin. Später kauft er das Objekt von V. Mit der Begründung, das Objekt sei mangelhaft, ficht K den Vertrag mit M wegen arglistiger Täuschung an.

Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – ex nunc Unwirksamkeit des Hauptvertrages wegen Rücktritt oder Kündigung
Maklerin M vermittelt Auftragsgeberin A einen Darlehensvertrag mit Bank B. Da die EZB aber nicht – wie vor Vertragsabschluss erwartet – den Leitzins erhöht, findet A ein besseres Angebot bei Bank C. A übt wirksam ihr vertragliches Rücktrittsrecht gegenüber B aus.
Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Erbringung der Maklerleistung 1
A beauftragt Maklerin M, ihr passende Wohnungen zu präsentieren. Das halten sie schriftlich fest. Die Verhandlung über den Kaufvertrag möchte A selbst führen. M präsentiert A einige Wohnungen. Davon sucht sich A die Wohnung der E aus. Es kommt zum Vertragsschluss, der auch notariell beurkundet wird.

Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Widerruf eines Maklervertrages
K meldet sich auf eine Anzeige des Portals Immoscout23. Das Objekt ist schon verkauft. Makler M bietet K per E-Mail ein vergleichbares (online eingestelltes) Objekt an. In der Anzeige wird M als Ansprechpartner erwähnt und auf eine Provision hingewiesen. K und M vereinbaren per E-Mail einen Besichtigungstermin. Später kauft K das Objekt von V. Mit der Begründung, das Objekt sei mangelhaft, ficht K den Vertrag mit M wegen arglistiger Täuschung an.