Hütte: Jagdhochsitz?
13. Februar 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bemüht sich erfolglos um die Aufnahme in die Jägerschaft. Aus Wut über die Abweisung will er sich rächen. Er zündet sechs einige hundert Kilo schwere Jagdhochsitze an. Diese haben Grundflächen von je 1,44 qm, sind überdacht und teils durch Spannseile gegen Windeinwirkung gesichert.
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Einordnung des Falls
Hütte: Jagdhochsitz?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Jagdhochsitze sind "Hütten" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Eileen 🦊
25.6.2023, 18:11:08
Mir erschließt sich nicht ganz der Unterschied zwischen einem Hochsitz, der laut BGH als Hütte gilt (nachvollziehbar) und einer überdachten, mit 3 Seiten begrenzte Bushaltestelle, die nicht als Hütte eingestuft wird. Welches Merkmal ist für den Unterschied relevant?

Nora Mommsen
26.6.2023, 11:17:04
Hallo Eileen112358, danke für deine Nachfrage. Das Material ist
unerheblich. Als Abgrenzungskriterium könnte man hier die Abgrenzung der Räumlichkeit zu allen Seiten heranziehen. So wird beispielsweise auch ein Carport vom BGH nicht als Hütte i.S.d. § 306 Abs. 1 Nr. 1 BGB herangezogen. Mehr Hinweise kann ich dir leider nicht geben. Der BGH folgt manchmal seinen eigenen Regeln. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
lw1
14.7.2023, 14:01:03
@[
Nora Mommsen](178057) könnte man nicht darauf abstellen, dass eine Jagdhochsitz im Gegensatz zu einer Bushaltestelle und einem Carport nicht von außen einsehbar ist, sodass stets die
abstrakte Gefahrbesteht, dass der Täter hier Menschen gefährden könnte oder lassen sich derartige Ausführungen im Hinblick auf den Strafgrund des 306a I Nr. 1 systematisch nicht begründen?

MayonnaiseOperator
8.1.2025, 20:37:18
@[Eileen 🦊](190132) Ich denke man muss hier fallvergleichend nachdenken: Carport/Bushalte sind allgemein offen, dienen also ihrem Zweck nach eher als reiner Unterstand, um umweltlichen Einflüssen auf die Person oder die Sache vorzubeugen. Der Jagdhochsitz ist in seiner Konstruktion ein zu allen Seiten hin abgeschlossener Raum, der lediglich auf Stelzen steht. Würden die Stelzen wegfallen, so würde sich das Merkmal der Hütte wohl weniger problematisch bejahen lassen (vgl. auch hierzu der Fall der Kirmesbude). Der BGH hat in dieser Entscheidung damit wohl glaube ich eher primär die Frage beantworten wollen, inwiefern die *Befestigung* zum Erdboden und (sekundär, eher weniger) die Entfernung der Hütte zum Erdboden relevant ist. Das überzeugt auch mMn hinsichtlich des Schutzzwecks, wenn man die Schutzwürdigkeit eines Unterstands und einer zum (eher) längeren Aufenthalt von Menschen geeigneten und bestimmten Räumlichkeit vergleicht. :)
friedel231
22.1.2025, 15:35:28
Kann die Frage, ob der Jagdhochsitz eine Hütte ist, nicht dahinstehen? Denn so ein Jagdhochsitz sollte doch in jedem Fall eine forstwirtschaftliche Anlage iSd § 306 I Nr.6, 3. Var. sein. vielen Dank schon mal!
luc1502
23.1.2025, 12:48:49
Hi @[friedel231](164687) Anlagen sind - so die Definition in BeckOK/StGB - Funktionseinheiten, die der Erzeugung und Verarbeitung von Produkten der Forstwirtschaft dienen. Da tue ich mich persönlich schwer, den Jagdhochsitz darunter zu subsumieren. Was z.B. ein forstwirtschaftliche Anlage wäre, wäre eine Lagerhütte für Holz. Beste Grüße