Hütte: Jagdhochsitz?

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T bemüht sich erfolglos um die Aufnahme in die Jägerschaft. Aus Wut über die Abweisung will er sich rächen. Er zündet sechs einige hundert Kilo schwere Jagdhochsitze an. Diese haben Grundflächen von je 1,44 qm, sind überdacht und teils durch Spannseile gegen Windeinwirkung gesichert.

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Einordnung des Falls

Hütte: Jagdhochsitz?

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Jagdhochsitze sind "Hütten" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).

Ja, in der Tat!

Hütten sind Bauwerke, bei denen an die Größe, Festigkeit und Dauerhaftigkeit geringere Anforderungen gestellt werden als bei Gebäuden, die jedoch trotzdem ein selbstständiges, unbewegliches Ganzes bilden, das eine nicht nur geringfügige Bodenfläche bedeckt und ausreichend abgeschlossen ist.Die Kanzeln nehmen eine nicht völlig unbeachtliche Bodenfläche ein, sind nach oben und nach allen Seiten durch Wände begrenzt und können von zwei Personen zum Aufenthalt genutzt werden. BGH: Für die hinreichende Erdverbundenheit reiche eine Stützkonstruktion durch Pfähle aus. Die Absicherung durch Seile ändere nichts an der Selbständigkeit.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Eileen 🦊

Eileen 🦊

25.6.2023, 18:11:08

Mir erschließt sich nicht ganz der Unterschied zwischen einem Hochsitz, der laut BGH als Hütte gilt (nachvollziehbar) und einer überdachten, mit 3 Seiten begrenzte Bushaltestelle, die nicht als Hütte eingestuft wird. Welches Merkmal ist für den Unterschied relevant?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

26.6.2023, 11:17:04

Hallo Eileen112358, danke für deine Nachfrage. Das Material ist unerheblich. Als Abgrenzungskriterium könnte man hier die Abgrenzung der Räumlichkeit zu allen Seiten heranziehen. So wird beispielsweise auch ein Carport vom BGH nicht als Hütte i.S.d. § 306 Abs. 1 Nr. 1 BGB herangezogen. Mehr Hinweise kann ich dir leider nicht geben. Der BGH folgt manchmal seinen eigenen Regeln. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

lw1

lw1

14.7.2023, 14:01:03

@[

Nora Mommsen

](178057) könnte man nicht darauf abstellen, dass eine Jagdhochsitz im Gegensatz zu einer Bushaltestelle und einem Carport nicht von außen einsehbar ist, sodass stets die

abstrakte Gefahr

besteht, dass der Täter hier Menschen gefährden könnte oder lassen sich derartige Ausführungen im Hinblick auf den Strafgrund des 306a I Nr. 1 systematisch nicht begründen?


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