Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Formfreiheit der Vollmacht (§ 167 Abs. 2 BGB)

Formfreiheit der Vollmacht (§ 167 Abs. 2 BGB)

21. August 2025

10 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V möchte sein Ferienhaus im Schwarzwald an den Interessenten I verkaufen. Da V in Berlin wohnt, bittet er seinen Freund F, für ihn zum Notartermin zu gehen und dort den Kaufvertrag zu unterschreiben und die Auflassung zu erklären. V schickt F eine entsprechende Vollmacht per E-Mail.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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