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Formfreiheit der Vollmacht (§ 167 Abs. 2 BGB)
24. März 2026
18 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V möchte sein Ferienhaus im Schwarzwald an den Interessenten I verkaufen. Da V in Berlin wohnt, bittet er seinen Freund F, für ihn zum Notartermin zu gehen und dort den Kaufvertrag zu unterschreiben und die Auflassung zu erklären. V schickt F eine entsprechende Vollmacht per E-Mail.
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