Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Formfreiheit der Vollmacht (§ 167 Abs. 2 BGB)

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Formfreiheit der Vollmacht (§ 167 Abs. 2 BGB)

24. März 2026

18 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V möchte sein Ferienhaus im Schwarzwald an den Interessenten I verkaufen. Da V in Berlin wohnt, bittet er seinen Freund F, für ihn zum Notartermin zu gehen und dort den Kaufvertrag zu unterschreiben und die Auflassung zu erklären. V schickt F eine entsprechende Vollmacht per E-Mail.

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