Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Inhaltsirrtum – Abgrenzung zu „reinem Rechtsirrtum“
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Inhaltsirrtum – Abgrenzung zu „reinem Rechtsirrtum“
6. Mai 2026
17 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K seinen gebrauchten „Bulli“. Als K wegen des durchgerosteten Auspuffs Sachmängelgewährleistungsrechte geltend machen will, erklärt V die Anfechtung. Er sei davon ausgegangen, dass der Verkäufer bei Gebrauchtwagen keine Mängelgewährleistung schulde.
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