Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Inhaltsirrtum – Abgrenzung zu „reinem Rechtsirrtum“
Inhaltsirrtum – Abgrenzung zu „reinem Rechtsirrtum“
16. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K seinen gebrauchten „Bulli“. Als K wegen des durchgerosteten Auspuffs Sachmängelgewährleistungsrechte geltend machen will, erklärt V die Anfechtung. Er sei davon ausgegangen, dass der Verkäufer bei Gebrauchtwagen keine Mängelgewährleistung schulde.
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