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Inhaltsirrtum – Abgrenzung zum reinen Rechtsirrtum
Sachverhalt
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Inhaltsirrtum bei Rechtsfolgenirrtum – Anfechtbarkeit im Kneipenverkauf
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Eigenschaftsirrtum – Urheberschaft als verkehrswesentliche Eigenschaft (Flohmarkt-Noten)
V verkauft K auf dem Flohmarkt handschriftlich erstellte Musiknoten für €5. Zwei Wochen später stellt sich heraus, dass die Notenblätter von Wolfgang Amadeus Mozart angefertigt wurden. V verlangt die Noten sofort nach Erkennen des Irrtums von K zurück.