Untätigkeitsklage
22. Mai 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R hat schon vor vier Monaten einen Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde eingereicht. Gerührt hat sich seitdem niemand. R tobt. Nun möchte er die Behörde gerichtlich zum Erlass der Baugenehmigung zwingen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. R begehrt den Erlass der Baugenehmigung.
Ja, in der Tat!
3. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO).
Ja!
4. Statthafte Klageart ist die Verpflichtungsklage, wenn die Baugenehmigung ein Verwaltungsakt ist.
Genau, so ist das!
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