Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Automatisiertes Mahnverfahren
Automatisiertes Mahnverfahren
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beantragt gegen S einen Mahnbescheid, obwohl er weiß, dass ihm unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch gegen S zusteht.
Diesen Fall lösen 85,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Automatisiertes Mahnverfahren
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Daten, die A im Mahnantrag angegeben hat, sind unrichtig (§ 263a Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat A die unrichtigen Daten nach herrschender Meinung auch verwendet?
Genau, so ist das!
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