Fall: einfache Gefahr
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Räuber R läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet in die Sparkasse. Polizist P fragt sich, ob eine einfache Gefahr i.S.d. § 3 Abs. 1 SOG vorliegt.
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Einordnung des Falls
Fall: einfache Gefahr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn R die Sparkasse ausraubt, ist dies ein Schaden im polizeirechtlichen Sinne.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kommt es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden?
Ja!
3. Kommt es in absehbarer Zeit zu einem Schaden?
Genau, so ist das!
4. Besteht eine einfache Gefahr i.S.d. § § 3 Abs. 1 SOG?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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