Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Vertiefung: Anscheinsgefahr (Fall)
Vertiefung: Anscheinsgefahr (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei hat Hinweise, dass eine Bombe in einem Club detoniert werden soll. Die Hinweise stammen aus einer Quelle, die in der Vergangenheit zuverlässig war. Tatsächlich konnte die Polizei keine Bombe finden.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vertiefung: Anscheinsgefahr (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Gefahr kann nur dann vorliegen, wenn es tatsächlich zu einem Schaden an polizeilichen Schutzgütern kommen wird.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Gefahr kann umso eher angenommen werden, wenn bedeutende Rechtsgüter bedroht sind.
Genau, so ist das!
3. Es besteht eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne.
Ja, in der Tat!
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