Grundlagen: 26 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 26 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundlagen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)
Die Behörde hat aufgrund einiger Risse im Baustoff den Verdacht, dass eine Brücke unter Baumängeln leidet. Es bestehen jedoch Unsicherheiten, weil die Risse ebenso auf eine normale Abnutzung zurückgeführt werden könnte.

Vertiefung: Abgrenzung zur Scheingefahr (Fall)
Schauspieler S läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet zur Sparkasse. Um ihn herum sind Kameras aufgebaut. Polizist P nimmt die Kameras nicht wahr und meint, er müsste nun handeln.
Vertiefung: Anscheinsgefahr (Fall)
Die Polizei hat Hinweise, dass eine Bombe in einem Club detoniert werden soll. Die Hinweise stammen aus einer Quelle, die in der Vergangenheit zuverlässig war. Tatsächlich konnte die Polizei keine Bombe finden.
Fall: einfache Gefahr
Räuber R läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet in die Sparkasse. Polizist P fragt sich, ob eine einfache Gefahr i.S.d. <a href="https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV1P3">§ 3 Abs. 1 SOG</a> vorliegt.
Abgrenzung abstrakte Gefahr/Risiko
Aufgrund wiederholter Auseinandersetzungen auf der Reeperbahn, die durch den Gebrauch von Glasflaschen als Schlagmittel schwerste Verletzungen hervorriefen, erlässt der Senat ein Glasflaschenverbot im Bereich der Reeperbahn durch Verordnung.
Abstrakte Gefahr im Polizei- und Ordnungsrecht
Auf Grundlage der zutreffenden Annahme, dass Fahrstühle ohne Fahrkorb (sog. Paternoster) insbesondere bei Kindern oft zu Unfällen führen, verbietet der Senat durch Rechtsverordnung den Betrieb solcher Fahrstühle in Wohnhäusern.
Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung
A sitzt in seinem Lieblings-Café an der Alster. Seit einigen Minuten fühlt er sich jedoch erheblich dadurch gestört, dass auf einer in unmittelbarer Nähe befindlichen Baustelle laut hörbar gearbeitet wird.
Fall: Anwendung auf Sachverhalt
Räuber R läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet zur Sparkasse.
Fall: Elemente der Gefahrenqualifikationen
Polizeistudentin P fragt sich nun, worin sich die verschiedenen Gefahrenbegriffe eigentlich unterscheiden.
Grundfall: Gefahr
Polizeistudentin P fragt sich, was es eigentlich mit dem Gefahrenbegriff auf sich hat. Sie will wissen, wann sie überhaupt zur Gefahrenabwehr berechtigt ist.
Polizeigesetzliche Generalklausel
Polizeistudentin P erkennt eine Gefahr. Sie fragt sich unter welchen Voraussetzungen sie eine Maßnahme auf die Generalklausel stützen kann.
Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)
A hält B in seiner Wohnung gegen den Willen des B gefangen. Die Polizei hat gesicherte Kenntnis hierüber und entschließt sich dazu, die Wohnung des A zu durchsuchen.
Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage
Aufgrund öffentlicher Äußerungen der Bürgermeisterin finden sich 50 Personen zu einer spontanen Kundgabe auf dem Rathausmarkt zusammen. Die Polizei will die Zusammenkunft wegen eines Verstoßes gegen die Anmeldungspflicht auflösen.
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (2)
Der Senat erlässt dieses Mal eine Leinenzwang-Verordnung für alle Hunde ungeachtet ihrer Gefährlichkeit. Der H, der einen kleinen Pudel hält und gegen die Verordnung verstößt, wird durch die Polizei sofort des Ortes verwiesen.
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (1)
Entgegen einer rechtmäßigen Verordnung, die einen Leinenzwang für bestimmte Hunde vorschreibt spaziert der H mit seinem Hund durch den Stadtpark. Die Polizei weist ihn auf die Verordnung und auf die Möglichkeit einer Platzverweisung bei weiteren Verstößen hin.
Allgemeinverfügung
Nach intensiven gewalttätigen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Versammlung beschließt der Einsatzleiter der Polizei, die Demonstration aufzulösen. Dies wird über die Lautsprecher eines Polizeiautos verkündet.
Polizeiverordnung (Beispielsfall)
Die Polizei erlässt eine stadtweit geltende Verordnung, die einen Leinenzwang für (näher bestimmte) gefährliche Hundearten vorsieht. Bei Verstößen ist ein empfindliches Bußgeld vorgesehen. Hundehalterin H ist hiermit nicht einverstanden und möchte gegen die Verordnung vorgehen.
Polizeiverordnung (Grundfall)
Polizeianwärter P ist sich nicht sicher, wie er in einem Fall vorgehen soll. Er weiß, dass als Handlungsform im Polizeirecht auch die Verordnung zur Gefahrenabwehr in Betracht kommt, aber er hat keine Ahnung, wofür die gut ist.
Schlichtes Polizeihandeln (= Realakt)
Die Polizei hat Hinweise, dass bei einem anstehenden Spiel zwischen HSV und St. Pauli Schlägereien zwischen Hooligans stattfinden werden. Die ihr bekannten Hooligans werden einzeln per Brief auf die Gefahr polizeilicher Maßnahmen hingewiesen. Ihnen wird außerdem vom Spielbesuch abgeraten.
Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)
Hooligan H ist trotz des Gefährderanschreibens zum Spiel zwischen HSV und St. Pauli gekommen. Polizistin P spricht gegen H eine Platzverweisung um das Stadiongelände für den gesamten Tag aus. H will am nächsten Tag gerichtlich klären lassen, dass die Platzverweisung rechtswidrig war.
Strafverfolgungsvorsorge
Dieb D wurde zum wiederholten Male beim Klauen erwischt. Diesmal nehmen Polizisten D auf die Wache mit, um ihn umfassend erkennungsdienstlich zu behandeln. Sie meinen Wiederholungstäter wie D müsse man doch umfassend in die Datenbanken aufnehmen.
Doppelfunktionale Maßnahmen
Die Polizei erhält Hinweise über einen geplanten Anschlag. Diese deuten darauf hin, dass Neonazi N hierzu große Mengen an Sprengstoff in seiner Privatwohnung lagert. Die zuständigen Stellen veranlassen daher eine Durchsuchung der Wohnung und stellen den Sprengstoff sicher.
Fall: Strafverfolgung
Dieb D wurde im Elektronikmarkt bei dem Versuch erwischt, ein Handy zu stehlen. Ladendetektiv L ruft sodann die Polizei, die an Ort und Stelle die Personalien von D aufnimmt.
Fall: Gefahrenabwehr

Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Autofahrerin A parkt ihr Auto im absoluten Halteverbot. Zwei Tage später stellt sie fest, dass ihr Auto abgeschleppt wurde. Die zuständige Behörde verlangt von A die Erstattung der Kosten des mit dem Abschleppvorgang beauftragten Abschleppunternehmers U.
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Trinker T fällt auf der Reeperbahn durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt T den arglosen A in einen Streit und droht damit, "dass er auch ganz anders könne". Polizistin P, die die Szene aus der Davidwache beobachtet hat, erteilt T daraufhin einen Platzverweis für die Reeperbahn.
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