Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Abstrakte Gefahr im Polizei- und Ordnungsrecht
Auf Grundlage der zutreffenden Annahme, dass Fahrstühle ohne Fahrkorb (sog. Paternoster) insbesondere bei Kindern oft zu Unfällen führen, verbietet der Senat durch Rechtsverordnung den Betrieb solcher Fahrstühle in Wohnhäusern.
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Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)
Die Behörde hat aufgrund einiger Risse im Baustoff den Verdacht, dass eine Brücke unter Baumängeln leidet. Es bestehen jedoch Unsicherheiten, weil die Risse ebenso auf eine normale Abnutzung zurückgeführt werden könnte.
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Fall: einfache Gefahr
Räuber R läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet in die Sparkasse. Polizist P fragt sich, ob eine einfache Gefahr i.S.d. § 3 Abs. 1 SOG vorliegt.
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Abstrakte Gefahr im Polizei- und Ordnungsrecht
Auf Grundlage der zutreffenden Annahme, dass Fahrstühle ohne Fahrkorb (sog. Paternoster) insbesondere bei Kindern oft zu Unfällen führen, verbietet der Senat durch Rechtsverordnung den Betrieb solcher Fahrstühle in Wohnhäusern.