Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Fall: einfache Gefahr
Räuber R läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet in die Sparkasse. Polizist P fragt sich, ob eine einfache Gefahr i.S.d. § 3 Abs. 1 SOG vorliegt.
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Abgrenzung abstrakte Gefahr/Risiko
Aufgrund wiederholter Auseinandersetzungen auf der Reeperbahn, die durch den Gebrauch von Glasflaschen als Schlagmittel schwerste Verletzungen hervorriefen, erlässt der Senat ein Glasflaschenverbot im Bereich der Reeperbahn durch Verordnung.