Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Doppelfunktionale Maßnahmen
Die Polizei erhält Hinweise über einen geplanten Anschlag. Diese deuten darauf hin, dass Neonazi N hierzu große Mengen an Sprengstoff in seiner Privatwohnung lagert. Die zuständigen Stellen veranlassen daher eine Durchsuchung der Wohnung und stellen den Sprengstoff sicher.
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Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage
Aufgrund öffentlicher Äußerungen der Bürgermeisterin finden sich 50 Personen zu einer spontanen Kundgabe auf dem Rathausmarkt zusammen. Die Polizei will die Zusammenkunft wegen eines Verstoßes gegen die Anmeldungspflicht auflösen.
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Abstrakte Gefahr im Polizei- und Ordnungsrecht
Auf Grundlage der zutreffenden Annahme, dass Fahrstühle ohne Fahrkorb (sog. Paternoster) insbesondere bei Kindern oft zu Unfällen führen, verbietet der Senat durch Rechtsverordnung den Betrieb solcher Fahrstühle in Wohnhäusern.
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Vertiefung: Anscheinsgefahr (Fall)
Die Polizei hat Hinweise, dass eine Bombe in einem Club detoniert werden soll. Die Hinweise stammen aus einer Quelle, die in der Vergangenheit zuverlässig war. Tatsächlich konnte die Polizei keine Bombe finden.
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Fall: einfache Gefahr
Räuber R läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet in die Sparkasse. Polizist P fragt sich, ob eine einfache Gefahr i.S.d. § 3 Abs. 1 SOG vorliegt.
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Abstrakte Gefahr im Polizei- und Ordnungsrecht
Auf Grundlage der zutreffenden Annahme, dass Fahrstühle ohne Fahrkorb (sog. Paternoster) insbesondere bei Kindern oft zu Unfällen führen, verbietet der Senat durch Rechtsverordnung den Betrieb solcher Fahrstühle in Wohnhäusern.