Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der verwitwete Erblasser E hat zwei Söhne. In seinem Testament hat er bestimmt, dass beide Söhne je eines seiner Grundstücke erhalten sollen, wobei auf einem ein Weinberg steht. Auf Familienfeiern hatte E stets vor Zeugen ausgesagt, dass der ältere Sohn den Weinberg erben solle. E hatte jedoch vergessen, diese Verfügung in das Testament aufzunehmen.
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Einordnung des Falls
Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dürfen bei der Auslegung des Testaments die Aussagen des E bei den Familienfeiern berücksichtigt werden?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Verfügung des E über den Weinberg zugunsten des älteren Sohns wirksam?
Nein, das trifft nicht zu!
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