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Auslegung - wohlwollende Auslegung (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Auslegung - besondere gesetzliche Regelungen (Fall)
Der Erblasser E hat drei Söhne, zwei Nichten und eine Cousine. In seinem Testament hat er seine „Verwandten“ als Erben eingesetzt. Den Söhnen S und X räumt er zudem je eines seiner Häuser als Vermächtnis ein. Den „Armen“ vermacht E seine Villa. Als E stirbt ist der Sohn S bereits vorverstorben, hat aber mittlerweile eine Tochter T.

Anfechtung von Testamenten – Überblicksfall (Fall)
E hat den Bekannten B in seinem Testament als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Erbfall stellt sich heraus, dass er eigentlich nicht B, sondern einen anderen Bekannten gemeint hat. Wer das ist, lässt sich jedoch nicht mehr aufklären. Die Nichte N ficht als gesetzliche Erbin das Testament an.