Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Ausschluss bei Verbrauch, § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB analog
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Ausschluss bei Verbrauch, § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB analog
7. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V auf dem Freiburger Münstermarkt einen Käsekuchen. Nachdem sie das erste Stück gegessen hat, entdeckt sie zahlreiche Haare, die mit verbacken wurden. K dreht sofort um, und erklärt V den Rücktritt.
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