Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt

Ausschluss bei Verbrauch, § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB analog

Ausschluss bei Verbrauch, § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB analog

3. Oktober 2025

11 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K kauft von V auf dem Freiburger Münstermarkt einen Käsekuchen. Nachdem sie das erste Stück gegessen hat, entdeckt sie zahlreiche Haare, die mit verbacken wurden. K dreht sofort um, und erklärt V den Rücktritt.

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