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Wertersatz bei Verschlechterung vor Entstehung des Rücktrittsrechts
21. März 2026
21 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft bei V ein rotes iPhone. K geht mit ihren Handys schon immer fahrlässig um, weshalb ihr auch das neue iPhone gelegentlich fahrlässig aus der Hand fällt. Dadurch bekommt es einige Kratzer und Dellen. Nach fünf Monaten geht das Handy wegen eines Herstellungsfehlers nicht mehr an. Nach Fristsetzung tritt K vom Kauf zurück.
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