Wertersatz Verschlechterung durch Sachmangel
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sparfuchs S kauft in der Metro (M) einen Sodastream. Nach drei Monaten sprudelt der Sodastream wegen eines Mangels trotz neuer Gaskartusche kein Wasser mehr. S tritt nach Ablauf einer der M gesetzten Nacherfüllungsfrist wirksam zurück.
Einordnung des Falls
Wertersatz Verschlechterung durch Sachmangel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann von M Rückzahlung des Kaufpreises verlangen (§ 346 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. M kann von S Wertersatz verlangen, weil der Sodastream jetzt kein Wasser mehr sprudeln kann, sich also verschlechtert hat (§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Hs. 1 BGB).
Nein!
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Juranus
12.1.2021, 13:15:40
Kann es sein, dass hier ein Fehler vorliegt? Erst heißt die richtige Antwort, M kann Wertersatz verlangen, im Antworttext heißt es dann, Wertersatz ist wegen der Verantwortlichkeit ausgeschlossen.
GingerCharme
12.1.2021, 15:42:49
Genau, hier sind wohl die Antworten vertauscht, jedenfalls wäre sonst nicht ersichtlich, wieso die Verantwortlichkeit nicht beim Verkäufer liegen sollte, da ja laut Sachverhalt kein nicht ordnungsgemäßer Gebrauch der Kaufsache stattfand und ein Sachmangel zum Defekt führte.
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Eigentum verpflichtet 🏔️
12.1.2021, 21:27:38
Danke für den Hinweis, M kann hier natürlich wegen des Sachmangels keinen Wertersatz verlangen. Haben wir korrigiert!
![Tigerwitsch](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_2840.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Tigerwitsch
20.2.2021, 15:01:38
Was ist hier genau der Unterschied zu den vorherigen Fällen, in denen die Käufer Wertersatz leisten mussten? Diese haben doch ähnlich gehandelt, wie der S, also Frist gesetzt und erst danach wirksam zurückgetreten. Unterschied war nur, dass die Käufer in den vorherigen Fällen, die Sache ein Jahr in Gebrauch hatten und diese erst dann defekt wurde. Währenddessen funktionierte der Sodastream bereits nach 3 Monaten nicht.
![Tigerwitsch](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_2840.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Tigerwitsch
20.2.2021, 15:10:04
Also meine Frage bezieht sich insbesondere darauf, ob M wenigstens Wertersatz bzgl des Gebrauchs des Sodastreams verlangen kann?
![Simon](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__mpwftaezmgoblr0ksqhyx9i41.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Simon
20.11.2021, 00:25:53
Ich glaube der Fall zielt hier - im Gegensatz zu den vorherigen Fällen - nicht auf einen Nutzungsersatz iSd § 346 I Hs. 2 Alt. 2, II 1 Nr. 1, sondern auf einen Wertersatz nach § 346 I Hs. 2 Alt. 1, II 1 Nr. 1 ab. Das heißt, M möchte hier gar keinen Ersatz für die Nutzung des Sodastreams, sondern Wertersatz dafür, dass S den Sodastream nicht voll funktionsfähig wieder herausgeben kann. Diese Verschlechterung ist dann wegen § 346 III 1 Nr. 2 Alt. 1 nicht ersatzfähig. Nutzungsersatz müsste S hier mE trotzdem leisten.
![CR7](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__dywyyccdlqqvmidbwslki.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
CR7
11.4.2023, 09:31:30
Was ist der Unterschied zwischen Nutzungen und Wertersatz? Nutzungen nach § 100 BGB oder?
ehemalige:r Nutzer:in
19.8.2023, 15:45:43
Ja
QuiGonTim
27.2.2024, 22:45:55
@[CR7](145419) Ja, genau die Nutzungen sind in § 100 BGB legaldefiniert. Dabei geht es um die aus der Sache erwachsenden Vorteile, die der Schuldner in dem Zeitraum, in dem die Sache nicht in seinem Eigentum stand, nicht genießen konnte. Beim Wertersatz geht es hingegen um die Verringerung des Wertes der Sache selbst.
Reus04
31.8.2023, 17:35:04
Kann der M denn hier (wie in vorherigen Fällen) Wertersatz für die Nutzung verlangen?
QuiGonTim
27.2.2024, 22:51:44
Ließe sich das Vertretenmüssen hier auch durch § 477 Abs. 1 S. 1 begründen?
leaaa2000
25.4.2024, 10:13:17
Muss S denn nun trotzdem den Soda-Stream zurückgewähren?
luc1502
28.6.2024, 18:18:14
Hi @[leaaa2000](231270) gem. §346 I BGB muss der S nun auch den Soda-Stream zurückgewähren. LG