Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang 2
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang 2
25. Januar 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (7.951 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F vermutet eine Liebesbeziehung zwischen ihrem Mann M und seiner Sekretärin S. Aus Eifersucht zündet sie das Inventar des Architekturbüros des M an. Das Büro steht schnell in Flammen. M und S, die das Feuer zu spät bemerken, können auf dem Weg ins Freie gerade noch einem herabstürzenden Deckenbalken ausweichen.
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Einordnung des Falls
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem F das Inventar des Architekturbüros angezündet hat, hat sie sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch das Inbrandsetzen hat sich F auch wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB) strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
3. Dadurch, dass F das Büro in Brand gesetzt hat, hat sie M und S "in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung" gebracht (§ 306a Abs. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Auch der spezifische Gefahrzusammenhang liegt vor.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
agi
13.10.2024, 21:46:25
Ich weiß nicht ob ich einen Denkfehler habe oder nicht. Am Anfang wird gefragt ob der TB des §306 StGB erfüllt ist. In den vorherigen Fällen haben wir gelernt, dass es hierfür nicht genügt, wenn nur das Inventar zerstört wird, da es nicht wesentlich für das
Gebäudeist. Auch wird hier als Erläuterung folgendes geschrieben: „Eine Sache ist in Brand gesetzt, wenn sie in einer Weise vom Feuer erfasst ist, dass ein Weiterbrennen aus eigener Kraft möglich ist. Erforderlich ist das Brennen eines für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Objekts wesentlichen Teils. Bei
Gebäuden reicht das Brennen von Inventar daher grundsätzlich nicht aus.“ Dennoch wird ein
In Brand setzenbejaht, weshalb?
Annika Sp
15.10.2024, 21:20:43
Im Aufgabentext steht, dass zunächst das Inventar brennt, danach steht aber dass das Büro brennt, also nicht mehr nur das Inventar.
agi
15.10.2024, 21:52:51
Juraddicted
7.1.2025, 11:23:31
kann man festhalten, dass man §306, §306a I und §306a II immer komplett getrennt prüft, aber bei einzelnen Merkmalen (zB Inbrandsetzen) verweisen kann, um dadurch Zeit zu sparen? vielen Dank :)