
Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung bei unbewohnbaren Wohnungen?
T zündet Fotos im Eimer an und setzt so fahrlässig die Wohnung in Brand. Das Bauordnungsamt erklärt alle Wohnungen im Haus für unbewohnbar. T kehrt zurück und zündet das Badezimmer gezielt an, um sich zu töten. Er überlebt. Die Wohnung wird aber so zerstört, dass sie saniert werden muss.

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Gefahr der Gesundheitsschädigung für einen „anderen“ Menschen
A will sein Ferienhaus in Brand setzen. Er weiht seinen Freund F in alles ein. F verteilt Benzin im Haus. Sobald F sich in Sicherheit gebracht hat, wirft A von außen eine brennende Fackel in das Haus, welches sofort in Flammen steht. F bemerkt, dass er seine Brieftasche im Haus vergessen hat und rennt zurück ins Haus. Im Eingangsbereich erleidet er Atembeschwerden und bricht sein Vorhaben ab.