Ausländerhass
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T marschiert mit sechs Freunden, die allesamt der "rechten Szene" angehören, zu einem Asylheim, um die Bewohner zu provozieren. Die Gruppe sieht den Rumänen O, den sie für einen Wirtschaftsflüchtling hält. T erschlägt ihn, da auch er die rassistischen Werte der Gruppe kennt und bewundert.
Einordnung des Falls
Ausländerhass
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O aus "niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
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Ja!