Um eine andere Straftat zu ermöglichen

13. Februar 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A und B gehen gemeinsam im Wald spazieren. T tötet den A, um die B anschließend ungestört vergewaltigen zu können.

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Einordnung des Falls

Um eine andere Straftat zu ermöglichen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat den A in "Ermöglichungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Der Täter handelt mit Ermöglichungsabsicht, wenn es ihm zielgerichtet darauf ankommt, durch die Tötung eine andere Tat zu fördern. Die Verwirklichung des Mordmerkmals hängt nicht davon ab, dass der Täter die Tötung als unerlässliches Mittel zur Ermöglichung der Bezugstat erachtet. Die Tötung des A diente dem Zweck, die Vergewaltigung der B zu ermöglichen. Die Ratio hinter dem Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht: Wer das Leben eines anderen vernichtet, um weiteres Unrecht verwirklichen zu können, legt ein großes Ausmaß an egoistischer Rücksichtslosigkeit und sozialer Gefährlichkeit an den Tag.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SY

sy

6.10.2024, 10:23:17

Liebes Team, ich finde es super lehrreich, wenn ihr bei den Aufgaben noch ein Fenster mit der Ratio der Pönalisierung aufstellt wie hier. Gerne mehr von diesen bei anderen Aufgaben. Eine gute Argumentationstechnik wird einem mit solchen Inputs bereits von Anfang an mitgegeben auf kurzer und prägnanter Art und Weise. Toll!:)

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

11.10.2024, 08:17:04

Hallo sy, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

stanis

stanis

3.12.2024, 14:38:58

Wie unterscheide ich in diesem Fall zwischen

Ermöglichungsabsicht

und Befriedigung des Geschlechtstriebs? Wirkt für mich irgendwie beides gleich.

KI

kim.

30.12.2024, 02:02:11

@[stanis ](246042) bei der Befriedigung des Geschlechtstriebs muss die Befriedigung unmittelbar mit dem Opfer bzw. dessen Tötung zusammenhängen. Das Opfer muss gewissermaßen auch Objekt der Begierde sein. Wenn T also A tötet, um sich an ihm zu vergehen, liegt dieses Merkmal vor. Hier tötet T den A nicht, um sich an ihm oder seiner Tötung zu befriedigen. Die Tötung des A hat für ihn erst dadurch einen Wert, dass sie ihm eine weitere Straftat an der B ermöglicht. Daher liegt eine

Ermöglichungsabsicht

vor. Würde B dabei ebenfalls getötet, könnte wiederum das Merkmal Befriedigung des Geschlechtstriebs (nur in Bezug auf die Tötung der B) einschlägig sein.


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