Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Um eine andere Straftat zu ermöglichen
Um eine andere Straftat zu ermöglichen
13. Februar 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (4.087 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A und B gehen gemeinsam im Wald spazieren. T tötet den A, um die B anschließend ungestört vergewaltigen zu können.
Diesen Fall lösen 96,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Um eine andere Straftat zu ermöglichen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den A in "Ermöglichungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
sy
6.10.2024, 10:23:17
Liebes Team, ich finde es super lehrreich, wenn ihr bei den Aufgaben noch ein Fenster mit der Ratio der Pönalisierung aufstellt wie hier. Gerne mehr von diesen bei anderen Aufgaben. Eine gute Argumentationstechnik wird einem mit solchen Inputs bereits von Anfang an mitgegeben auf kurzer und prägnanter Art und Weise. Toll!:)

Linne_Karlotta_
11.10.2024, 08:17:04
Hallo sy, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

stanis
3.12.2024, 14:38:58
Wie unterscheide ich in diesem Fall zwischen
Ermöglichungsabsichtund Befriedigung des Geschlechtstriebs? Wirkt für mich irgendwie beides gleich.
kim.
30.12.2024, 02:02:11
@[stanis ](246042) bei der Befriedigung des Geschlechtstriebs muss die Befriedigung unmittelbar mit dem Opfer bzw. dessen Tötung zusammenhängen. Das Opfer muss gewissermaßen auch Objekt der Begierde sein. Wenn T also A tötet, um sich an ihm zu vergehen, liegt dieses Merkmal vor. Hier tötet T den A nicht, um sich an ihm oder seiner Tötung zu befriedigen. Die Tötung des A hat für ihn erst dadurch einen Wert, dass sie ihm eine weitere Straftat an der B ermöglicht. Daher liegt eine
Ermöglichungsabsichtvor. Würde B dabei ebenfalls getötet, könnte wiederum das Merkmal Befriedigung des Geschlechtstriebs (nur in Bezug auf die Tötung der B) einschlägig sein.