Um die Straftat eines anderen zu ermöglichen
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O und F gehen gemeinsam im Wald spazieren. T tötet den O, damit sein Freund M die F vergewaltigen kann.
Einordnung des Falls
Um die Straftat eines anderen zu ermöglichen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O in "Ermöglichungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!