Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Um die Straftat eines anderen zu ermöglichen
Um die Straftat eines anderen zu ermöglichen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O und F gehen gemeinsam im Wald spazieren. T tötet den O, damit sein Freund M die F vergewaltigen kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Um die Straftat eines anderen zu ermöglichen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O in "Ermöglichungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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