Um die Straftat eines anderen zu ermöglichen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O und F gehen gemeinsam im Wald spazieren. T tötet den O, damit sein Freund M die F vergewaltigen kann.
Einordnung des Falls
Um die Straftat eines anderen zu ermöglichen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O in "Ermöglichungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!