Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Überblick: Wirkung der übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 91a ZPO)
Überblick: Wirkung der übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 91a ZPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €500. Als sich in der Hauptverhandlung die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens herausstellt, erklärt K, er verfolge den Rechtsstreit aus Kostengründen nicht weiter. K stellt lediglich einen Kostenantrag zu Lasten des B. B erklärt sich damit einverstanden.
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Einordnung des Falls
Überblick: Wirkung der übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 91a ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Parteien haben keine Möglichkeit, den Rechtsstreit einvernehmlich zu beenden.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Haben K und B den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt?
Genau, so ist das!
3. Das Gericht entscheidet nunmehr nur noch über die Kosten.
Ja, in der Tat!
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