Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Welche Wirkung hat die einseitige Erledigungserklärung des Klägers im Zivilprozess?
Welche Wirkung hat die einseitige Erledigungserklärung des Klägers im Zivilprozess?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €3.000. Nach Zustellung der Klage bei B zahlt dieser die €3.000 an K. K erklärt daraufhin in der mündlichen Verhandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. B widerspricht der Erledigungserklärung ausdrücklich.
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Einordnung des Falls
Welche Wirkung hat die einseitige Erledigungserklärung des Klägers im Zivilprozess?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K und B haben den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die einseitige Erledigungserklärung der K wird der Prozess beendet.
Nein!
3. Zwar erreicht K durch die einseitige Erledigungserklärung keine sofortige Beendigung des Rechtsstreits, jedoch ist sie insbesondere aus Kostengründen sinnvoll für K.
Genau, so ist das!
4. Durch die einseitige Erledigungserklärung der K erfolgt eine Klageänderung ihrer ursprünglichen Leistungsklage in eine Feststellungsklage.
Ja, in der Tat!
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