Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?
Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €500. Nach Klagezustellung zahlt B €250 an K. In der mündlichen Verhandlung erklären K und B den Rechtsstreit in Höhe dieser Teilzahlung für erledigt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bedarf es hinsichtlich des erledigten Teils einer Entscheidung in der Hauptsache?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach teilweiser übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits erfolgt die Kostenentscheidung hinsichtlich dieses Teils durch Beschluss (§ 91a ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Muss hinsichtlich des erledigten Teils noch geprüft werden, ob es für die vorläufige Vollstreckbarkeit einer Sicherheitsleistung bedarf?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sustainable Finance
3.6.2024, 09:40:33
Könntet ihr für diesen Fall ein Formulierungsbeispiel für die Tenorierung hinzufügen?
Semi
28.11.2024, 14:20:03
Die Kostenentscheidung wird wie sonst auch tenoriert und lediglich die Quote entsprechend angepasst, da sie einheitlich ergeht. Etwas missverständlich ist mE allerdings die Frage, ob ein Beschluss bei teilweise übereinstimmender Erledigung ergeht. Denn nach meinem Verständnis tut er das, nur ist er in das Urteil inkorporiert und wird nicht gesondert ausgewiesen, da überflüssiger Aufwand. Freue mich über Aufklärung und Korrektur! :)