Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?
Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €500. Nach Klagezustellung zahlt B €250 an K. In der mündlichen Verhandlung erklären K und B den Rechtsstreit in Höhe dieser Teilzahlung für erledigt.
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Einordnung des Falls
Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bedarf es hinsichtlich des erledigten Teils einer Entscheidung in der Hauptsache?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach teilweiser übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits erfolgt die Kostenentscheidung hinsichtlich dieses Teils durch Beschluss (§ 91a ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Muss hinsichtlich des erledigten Teils noch geprüft werden, ob es für die vorläufige Vollstreckbarkeit einer Sicherheitsleistung bedarf?
Nein, das trifft nicht zu!
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