Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Schuld

Unrechtszweifel-Rechtsprechung 6

Unrechtszweifel-Rechtsprechung 6

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T ist Gewohnheitsverbrecher und begeht nachts regelmäßige Diebstähle und Raubtaten. Eines Tages wird er bei einem Diebstahl erwischt und äußert nur, dass er nichts anderes kennt und auch kein Unrecht darin erkennen kann.

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Einordnung des Falls

Unrechtszweifel-Rechtsprechung 6

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hatte bei Tatbegehung die Einsicht, unrechtmäßig zu handeln.

Nein!

Unrechtseinsicht ist die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit der Tat, mithin das Einsehen, dass die Tat vom Gesetz verboten wird. Die Rechtsprechung geht in solchen Fällen eines abgestumpften Gewohnheitsverbrechers davon aus, dass diese die Fähigkeit verloren haben, das begangene Unrecht zu erkennen. Dies würde insofern auch auf T zutreffen, sodass er die Einsicht nicht hat. Nach Roxin erkennen auch Gewohnheitsverbrecher in der Regel die Rechtswidrigkeit ihrer Taten, auch wenn sie das Unmoralische darin übersehen. Sonst würden Gewohnheitsverbrecher in der Regel in der Öffentlichkeit handeln und versuchen, nicht erwischt zu werden. Auch T stiehlt dabei hauptsächlich in der Nacht, wohl um einer Strafe zu entgehen.
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2. Konnte T den Irrtum vermeiden?

Genau, so ist das!

Vermeidbar ist ein Verbotsirrtum, wenn der Täter nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seines Lebens- und Berufskreises zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens hätte erkennen können. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dem Täter eine Lebensführungsschuld vorgeworfen werden könne, die der Täter hätte vermeiden können. Nach einigen Stimmen in der Literatur darf aber eine Lebensführungsschuld nicht Kriterium sein. Dem Täter könne nicht eine bestimmte Weise der Lebensführung vorgeworfen werden können. Damit würde die Grenze der Konstruktion Übernahmeschuld vollständig aufgehoben.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jonas Neubert

Jonas Neubert

14.8.2023, 12:12:00

Es erscheint als schwierig zu begründen, warum man Roxin hier nicht folgt. Was sagt diesbezüglich die Rechtsprechung?

LELEE

Leo Lee

18.8.2023, 11:46:09

Hallo Jura für Alle, die Begründung der Rechtsprechung - genauer gesagt BGHSt 2, 194 Rn. 29 - scheint in der Tat etwas seltsam. Leider gibt es nach dieser Entscheidung keine Entscheidungen mehr (die zumindest öffentlich aufrufbar sind), die etwa auf die Ansicht Roxin eingehen :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo

ROB

Robinski

28.6.2024, 19:06:04

Ich verstehe nicht ganz was mit dem Punkt: Aufhebung der Konstruktion Übernahmeschuld genau gemeint ist. Ich stehe da etwas auf dem Schlauch ^^'


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