Unrechtszweifel-Rechtsprechung 6
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist Gewohnheitsverbrecher und begeht nachts regelmäßige Diebstähle und Raubtaten. Eines Tages wird er bei einem Diebstahl erwischt und äußert nur, dass er nichts anderes kennt und auch kein Unrecht darin erkennen kann.
Diesen Fall lösen 76,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unrechtszweifel-Rechtsprechung 6
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte bei Tatbegehung die Einsicht, unrechtmäßig zu handeln.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Konnte T den Irrtum vermeiden?
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jonas Neubert
14.8.2023, 12:12:00
Es erscheint als schwierig zu begründen, warum man Roxin hier nicht folgt. Was sagt diesbezüglich die Rechtsprechung?
Leo Lee
18.8.2023, 11:46:09
Hallo Jura für Alle, die Begründung der Rechtsprechung - genauer gesagt BGHSt 2, 194 Rn. 29 - scheint in der Tat etwas seltsam. Leider gibt es nach dieser Entscheidung keine Entscheidungen mehr (die zumindest öffentlich aufrufbar sind), die etwa auf die Ansicht Roxin eingehen :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
Robinski
28.6.2024, 19:06:04
Ich verstehe nicht ganz was mit dem Punkt: Aufhebung der Konstruktion Übernahmeschuld genau gemeint ist. Ich stehe da etwas auf dem Schlauch ^^'