Unrechtszweifel-Rechtsprechung 8
2. Juli 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T ist der Vater von O und glaubt an ein elterliches Züchtigungsrecht. Als dieser ihn eines Tages reizt, beschließt er, diesem abends kräftige Hiebe auf den Hintern zu geben. T versucht nicht, vorab einen der 35 Anwälte in seiner Stadt zu erreichen. 20 davon hätten ihm die Rechtmäßigkeit aber ohnehin bescheinigt.
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Einordnung des Falls
Unrechtszweifel-Rechtsprechung 8
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat eine rechtswidrige Körperverletzung begangen.
Ja!
2. T hatte bei Tatbegehung die Einsicht ,unrechtmäßig zu handeln.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hätte T den Irrtum vermeiden können?
Nein, das trifft nicht zu!
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