Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Herkunft der Sorgfaltspflichten – Allgemeiner Maßstab des Durchschnittsbürgers 2
Herkunft der Sorgfaltspflichten – Allgemeiner Maßstab des Durchschnittsbürgers 2
4. April 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (14.093 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kraftfahrerin K fährt mit 30km/h durch eine geschlossene Ortschaft, als der neunjährige J plötzlich auf die Fahrbahn springt. Dieser hatte sich zuvor im Spiel hinter einem Mähdrescher versteckt. K kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, sodass es zum tödlichen Unfall kommt.
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Einordnung des Falls
Herkunft der Sorgfaltspflichten – Allgemeiner Maßstab des Durchschnittsbürgers 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung setzt eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung voraus (§ 222 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der einschlägige Sorgfaltsmaßstab ergibt sich ausschließlich aus der StVO.
Nein!
3. K hat sich objektiv sorgfaltswidrig verhalten.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
14.12.2021, 21:42:00
Ist K also straffrei?

Lukas_Mengestu
14.12.2021, 21:57:51
Hallo Mariam, in der Tat kann K hier keinerlei strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, weswegen er straffrei bleibt. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
12.2.2022, 18:58:16
Sollte man in einem solchen Fall nicht zumindest auch die StVO in die Subsumtionen miteinbeziehen, um den Sachverhalt möglichst gut “auszuschlachten”? K hat ja sich ja nicht nur an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gehalten, sondern sie mit 30 km/h deutlich unterschritten.

Lukas_Mengestu
14.2.2022, 17:15:02
Hallo QuiGonTim, völlig richtig. Je näher Du Deine Fallprüfung an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften andockst, desto besser. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

I-m-possible
15.7.2022, 00:20:26
Warum reicht es hier nicht allein die StVO als Maßstab heranzuziehen ?

Lukas_Mengestu
1.8.2022, 12:18:25
Hallo I-m-possible, die Einhaltung oder Missachtung von geschriebenen Verhaltensnormen kann in der Tat regelmäßig einen Hinweis darauf geben, ob hier die notwendige Sorgfalt gewahrt wurde. Da es aber stets auf den konkreten Einzelfall und die konkrete Lage angkommt, genügt es nicht auf die abstrakt-generellen Regelungen allein abzustellen. Denn diese können den Einzelfall nie vollständig erfassen. Insofern kann man nicht ausschließlich auf die StVO abstellen, sondern muss hier prüfen, ob nicht dennoch ein Sorgfaltspflichtverstoß anzunehmen ist (vgl. auch BeckOK StGB/Eschelbach StGB § 222 Rn. 15). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

MenschlicherBriefkasten
24.2.2025, 12:26:19
@[Lukas_Mengestu](136780) Also wäre ein Sorgfaltspflichtverstoß bspw. gegeben, wenn die K hier zwar 30 km/h gefahren wäre, aber aufgrund der Fokussierung auf ihr Mobiltelefon nicht mehr
rechtzeitigbremsen konnte und das Kind deshalb überfuhr? Oder verstößt das dann nicht auch schon wieder gegen § 1 II StVO?