Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Begrenzung der Sorgfaltspflicht durch Vertrauensgrundsatz
Begrenzung der Sorgfaltspflicht durch Vertrauensgrundsatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kraftfahrer K fährt unter Einhaltung einschlägiger Verkehrsregeln auf einer wenigbefahrenen Straße, als plötzlich die unvorsichtige U auf die Straße läuft, während sie auf ihr Smartphone schaut. K kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, sodass es zu einer tödlichen Kollision kommt.
Diesen Fall lösen 93,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Begrenzung der Sorgfaltspflicht durch Vertrauensgrundsatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Strafbarkeit des K wegen fahrlässiger Tötung der U setzt eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung voraus (§ 222 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K durfte darauf vertrauen, dass U nicht unvermittelt und blindlings auf die Straße läuft.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
30.10.2021, 14:15:45
Gibt es eine Norm, an der ich diesen Grundsatz festmachen kann?
Lukas_Mengestu
31.10.2021, 10:41:57
Hallo Isabell, der Vertrauensgrundsatz ist fest in der ständigen Rechtsprechung des BGH verankert (vgl. BGH NJW 2003, 1929 mwN) und wurde vom Reichsgericht ohne konkrete normative Anknüpfung entwickelt (vgl. RGSt 70, 71,74 - zu finden bei juris). Allerdings könnte man ihn an § 1 Abs. 2 StVO (allgemeine Rücksichtnahmepflicht) verankern. Denn wenn jeder am Verkehr so teilnehmen muss, dass kein anderer geschädigt wird, dann kann der Einzelne umgekehrt grundsätzlich darauf vertrauen, dass auch die übrigen sich (mehr oder weniger) verkehrsgerecht verhalten und keine unvorhersehbaren Verkehrsverstöße begehen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Dave K. 🦊
5.1.2022, 23:54:12
BGH 1956 „U … schaut auf ihr Smartphone“ 😋
Lukas_Mengestu
6.1.2022, 09:22:29
Hi Dave, um die Fälle etwas lebendiger werden zu lassen, passen wir sie manchmal an die heutige Zeit an - ohne, dass sich hierdurch die rechtliche Lösung ändert :D. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Raphaeljura
5.9.2023, 03:19:01
Das mag grundsätzlich so sein. Allerdings muss das doch eingeschränkt sein, wenn sich der Fahrer bspw. neben einem Kindergarten bewegt. Außerdem gilt es wohl auch zu berücksichtigen, die individuelle Umstände und Fähigkeiten der geschädigten Person. Wenn bspw. Kinder sind neben der Fahrbahn gut erkennbar befinden, dann ist es zumindest nicht ausgeschlossen, dass diese sich plötzlich auf die Fahrbahn bewegen und der Fahrer zumindest sich mit dieser Möglichkeit beschäftigen muss.
Leo Lee
9.9.2023, 10:15:32
Hallo Raphaeljura, in der Tat gilt der Vertrauensgrundsatz nicht uneingeschränkt. Dieser wird vielmehr beschränkt, soweit besondere Gründe vorliegen (z.B. Unerfahrenheit und Unberechenbarkeit von Kindern in der Schulzone). Hierzu kann ich die Lektüre von Wessels/Beulke/Satzger AT 50. Auflage, Rn.
1120f. empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Jan Ludwig
18.8.2024, 13:42:25
@[Raphaeljura](207944) dazu gibt es ja aber im Sachverhalt keinerlei Anhaltspunkte. Mann kann sich ja nicht einfach ausdenken, dass bestimmt Kinder am Straßenrand spielen o.Ä., siehe dazu die Aufgaben zuvor zu den spielenden Kindern.