Jurafuchs

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§ 406 BGB analog iVm § 392 BGB

einfach
schwer
25. Juni 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
G pfändet eine Forderung der S gegen D über €600 und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. Der Beschluss wird D am 3.3.23 zugestellt. Als D nicht zahlt, erhebt G Einziehungsklage am 1.6.23. D will aufrechnen, mit 2 Forderungen gegen S über je €300, die am 1.1.23 (aus § 488 BGB) und 2.5.23 (aus § 433 BGB) fällig sind.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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