Ausschluss nach Sinn und Zweck – Danaer Geschenk
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eltern E möchten ihrem neugeborenen Kind (K) ein vermietetes Mehrparteienhaus schenken. Bei dem Notartermin vertreten sie K sowohl bei Abschluss des Schenkungsvertrags (§§ 516, 518 BGB) als auch bei der Auflassungserklärung (§§ 873, 925 BGB).
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Einordnung des Falls
Ausschluss nach Sinn und Zweck – Danaer Geschenk
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Abschluss des Schenkungsvertrags (§ 516 BGB) ist für K lediglich rechtlich vorteilhaft.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Eltern haben in Bezug auf den Abschluss des Schenkungsvertrags für K Vertretungsmacht.
Ja!
3. Die Stellvertretung bei der Auflassung (§§ 873, 925 BGB) ist zulässig.
Genau, so ist das!
4. Die Auflassungserklärung ist für K lediglich rechtlich vorteilhaft.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Die Auflassungserklärung des K durch seine Eltern ist wirksam, da sie der Erfüllung einer Verbindlichkeit dient.
Nein!
6. Ein Ergänzungspfleger muss bestellt werden, damit die Auflassungserklärung wirksam abgegeben werden kann.
Genau, so ist das!
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