18. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G hat S das Gemälde "Obst auf Teller II" der Künstlerin Karla Kunstvoll aus dem Jahr 2002 verkauft und übereignet. S zahlt den Kaufpreis nicht. G ist vom Kaufvertrag zurückgetreten und verklagt S auf Übereignung und Herausgabe des Gemäldes. Die Klage ist begründet.

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