Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Die Handelsfirma
Firmenfortführung bei Erwerb des Handelsgeschäfts, § 22 HGB
Firmenfortführung bei Erwerb des Handelsgeschäfts, § 22 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Veronika Verde hat ihr unter der Firma „Verde Kaffeehaus e.K.“ geführtes Handelsgeschäft an Karl König veräußert. Um ihren guten Ruf nicht im Nachhinein zu ruinieren, möchte V nicht, dass K das Handelsgeschäft mit ihrem Namen in der Firma fortführt. Sie duldet aber die Firmenfortführung durch K vorerst.
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Einordnung des Falls
Firmenfortführung bei Erwerb des Handelsgeschäfts, § 22 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Erwerber eines Handelsgeschäfts kann dieses unter der bisherigen Firma fortführen (§ 22 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat mit dem Kaffeehaus der V ein bestehendes Handelsgeschäft erworben (§ 22 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. V hat in die Firmenfortführung durch K ausdrücklich eingewilligt (§ 22 Abs. 1 HGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Eileen 🦊
23.9.2024, 10:42:06
M.E. schließen sich die Begriffe ausdrücklich und konkludent gegenseitig aus. Wie ist die gegebene Definition zu verstehen? LG