17. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G hat S einen BMW X3, Baujahr 2015, Kennzeichen M-X3 015 mit der Fahrgestellnummer RM2WD8887Q verkauft und übereignet. S zahlt den Kaufpreis nicht. G ist vom Kaufvertrag zurückgetreten und verklagt S auf Übereignung und Herausgabe des Autos. Die Klage ist begründet.
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