1. Juni 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G hat S einen BMW X3, Baujahr 2015, Kennzeichen M-X3 015 mit der Fahrgestellnummer RM2WD8887Q verkauft und übereignet. S zahlt den Kaufpreis nicht. G ist vom Kaufvertrag zurückgetreten und verklagt S auf Übereignung und Herausgabe des Autos. Die Klage ist begründet.
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein klagestattgebender Tenor wird immer gleich formuliert.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vorliegende Klageart ist die Leistungsklage.
Ja!
3. Der Hauptsachetenor ist wie folgt zu formulieren: "Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Pkw BMW X3, Baujahr 2015, Kennzeichen M-X3 015 zu übereignen und herauszugeben."
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Hauptsachetenor ist wie folgt zu formulieren: "Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Pkw BMW X3, Baujahr 2015, Fahrgestellnummer RM2WD8887Q zu übereignen und herauszugeben."
Ja, in der Tat!
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