Grundfall Gefahr
leichtmittelschwer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeistudentin P fragt sich, was es eigentlich mit dem Gefahrenbegriff auf sich hat. Sie will wissen, wann sie überhaupt zur Gefahrenabwehr berechtigt ist.
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Einordnung des Falls
Grundfall Gefahr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahr hat P einen Ermessensspielraum.
Nein!
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2. Hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahr hat P einen Beurteilungsspielraum.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Polizeigesetze kennen nur einen Gefahrenbegriff.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Das Vorliegen einer Gefahr muss sich auf ein polizeiliches Schutzgut beziehen.
Ja!
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