Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Grundfall Gefahr (Anwendung auf Sachverhalt)
Grundfall Gefahr (Anwendung auf Sachverhalt)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Räuber R läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet zur Sparkasse.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall Gefahr (Anwendung auf Sachverhalt)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn R die Sparkasse ausraubt, ist dies ein Schaden im polizeirechtlichen Sinne.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Verhalten des R stellt nur dann eine Gefahr dar, wenn es tatsächlich auch zum Bankraub kommt.
Nein!
3. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit liegt vor.
Genau, so ist das!
4. R ist auch Störer und damit tauglicher Adressat einer polizeilichen Maßnahme.
Ja, in der Tat!
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