Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr (Fall: Elemente der Gefahrenqualifikationen)
Gefahr (Fall: Elemente der Gefahrenqualifikationen)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeistudentin P fragt sich nun, was die verschiedenen Gefahrbegriffe eigentlich unterscheidet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gefahr (Fall: Elemente der Gefahrenqualifikationen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr vorliegt, ist auf Grundlage konkreter Tatsachen eine Prognose über den zukünftigen Kausalverlauf anzustellen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Vorliegen einer konkreten Gefahr bedarf einer gewissen zeitlichen Nähe zum Eintritt eines Schadens.
Ja, in der Tat!
3. Ausreichend für das Vorliegen einer konkreten Gefahr ist, dass es zumindest möglich erscheint, dass ein Schaden eintreten wird.
Nein!
4. Eine Gefahrenlage muss sich immer auf ein polizeiliches Schutzgut beziehen.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Patrick
1.3.2022, 16:43:21
Liebes Jurafuchs Team, hier habt ihr nicht eine Gefahr, sondern eine "konkrete" Gefahr definiert und genutzt. Ich bitte daher darum, dies sowohl in den Fragen als auch in den Antworten zu präzisieren. Dieser vorangehende Passus ist gerade im Hinblick auf die Unterscheidung zu
gegenwärtigen und abstrakten Gefahren erforderlich. Darüber hinaus sollte im Hinblick auf die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr vorliegt, neben der notwendigen Prognoseentscheidung aus ex-ante Sicht, auch die hierfür erforderliche "Diagnose" der zum Zeitpunkt der Prognoseentscheidung vorliegenden Tatsachen genannt werden. Liebe Grüße Patrick
Lukas_Mengestu
7.3.2022, 13:00:10
Lieber Patrick, vielen Dank für Deinen Hinweis. In der Tat war die Aufgabe an dieser Stelle noch nicht hinreichende präzise, weswegen wir sie noch einmal überarbeitet haben. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
JCF
7.12.2023, 20:47:20
In Bayern findet sich für die konkrete Gefahr eine Legaldefinition in Art. 11 I 2 PAG: Demnach ist unter einer konkreten Gefahr eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung von Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führt.
JCF
7.12.2023, 20:48:08
*in Bayern
Nora Mommsen
8.12.2023, 09:43:16
Hallo JCF, danke dir für den Hinweis! Das haben wir in der Aufgabe ergänzt :). Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
hagenhubl
28.10.2024, 10:15:49
Wäre cool, wenn ihr mal den Wortlaut der bayerischen Norm zeigen würdet. Es wäre überhaupt eine gute Idee, wenn ihr auch die Möglichkeit in die App einbauen würdet, dass man auch Normen aus dem Chat nachschlagen könnte, so wie ihr das sonst toll macht.