Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr (Fall: Elemente der Gefahrenqualifikationen)
Gefahr (Fall: Elemente der Gefahrenqualifikationen)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeistudentin P fragt sich nun, was die verschiedenen Gefahrbegriffe eigentlich unterscheidet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gefahr (Fall: Elemente der Gefahrenqualifikationen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr vorliegt, ist auf Grundlage konkreter Tatsachen eine Prognose über den zukünftigen Kausalverlauf anzustellen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Vorliegen einer konkreten Gefahr bedarf einer gewissen zeitlichen Nähe zum Eintritt eines Schadens.
Ja, in der Tat!
3. Ausreichend für das Vorliegen einer konkreten Gefahr ist, dass es zumindest möglich erscheint, dass ein Schaden eintreten wird.
Nein!
4. Eine Gefahrenlage muss sich immer auf ein polizeiliches Schutzgut beziehen.
Genau, so ist das!
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