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Klassisches Klausurproblem

Pazifist P stellt sich – während Passanten vorübergehen – vor ein Kasernentor und schreit: "Die Bundeswehr schult das Morden. Jeder Soldat ist ein Mörder."

Einordnung des Falls

Beleidigung eines Kollektivs

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. § 185 StGB setzt ein taugliches Tatobjekt, also die Beleidigungsfähigkeit des Betroffenen voraus.

Genau, so ist das!

Die Beleidigung (§ 185 StGB) setzt die passive Beleidigungsfähigkeit des Tatobjekts voraus. Beleidigungsfähig sind insbesondere alle lebenden natürlichen Personen als Ehrträger. Besondere Fallgruppen sind die Beleidigung eines Kollektivs als Kollektiv und die Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung.

2. Die Bundeswehr ist als Kollektiv beleidigungsfähig.

Ja, in der Tat!

Personengemeinschaften können als Kollektiv beleidigungsfähig sein. Für bestimmte Personengemeinschaften ergibt sich dies aus dem Gesetz (§ 194 Abs. 3 S. 2 und 3 StGB). Im Übrigen genießen Personengesamtheiten nach h.M. dann einen strafrechtlichen Ehrenschutz, wenn sie (1) eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Funktion erfüllen und (2) einen einheitlichen Willen bilden können. Die anerkannte Funktion der Bundeswehr ist der Verteidigungsauftrag (Art. 87a GG) und sie kann durch den Bundesverteidigungsminister einen einheitlichen Willen bilden.

3. T beleidigt auch die einzelnen Soldaten der Kaserne unter einer Kollektivbezeichnung.

Ja!

Beleidigungen unter einer Kollektivbezeichnung sind strafrechtlich nur relevant, wenn (1) sie sich auf einen deutlich aus der Allgemeinheit hervortretenden Personenkreis beziehen, (2) der klar abgrenzbar und überschaubar ist und (3) dessen Mitglieder sich zweifelsfrei bestimmen lassen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Äußerung so allgemein gehalten ist, dass sie nicht in der Lage ist, Einzelne in ihrer Ehre zu kränken. Soldaten sind als Menschen individuell beleidigungsfähig. Der Adressatenkreis "Soldaten" ist grundsätzlich so weit, dass er sich in der Allgemeinheit verliert. Jedoch gilt dies nicht, wenn sich ein Bezug aus den Umständen ergibt. Hier hat sich P direkt vor die Kaserne gestellt, als er den Vergleich des Soldatenberufs mit potenziellen Mördern zog. Damit sind alle Soldaten der Kaserne in ihrer Ehre betroffen.

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IUS

iustus

15.2.2021, 18:26:53

Ich habe gelesen, dass die Bundeswehr auch als Kollektiv nicht beleidigungsfähig ist, weil eben nicht genau ein bestimmte individualisiertere Person(engruppe) hier als Adressat gesehen werden kann. Stimmt das?

Speetzchen

Speetzchen

16.2.2021, 23:04:55

Nach h.M ist die Bundeswehr (als Kollektiv) beleidigungsfähig. Da sie diese (1) eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Aufgabe erfüllt und (2) einen einheitlichen Willen durch den Verteidigungsminister (Art. 65a GG) bilden kann. 

Simon

Simon

5.6.2021, 22:25:13

Meines Wissens sieht der BGH die Bundeswehr als beleidigungsfähiges Kollektiv an, s. BGH, Urt. v. 19.01.1989, 1 StR 641/88, NJW 1989, 1365, 1366 (Punkt 1 c).

JO

Jose

11.8.2021, 18:21:15

Könnte der P wegen Meinungsfreiheit gerechtfertigt sein?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

29.11.2021, 13:32:41

Hallo Jose, die Meinungsfreiheit ist bereits bei der Auslegung der jeweiligen Äußerung zu berücksichtigen und hierbei sämtliche alternativen Deutungsmöglichkeiten abzuwägen. Vor diesem Hintergrund hatte das BVerfG in seiner berühmten Entscheidung "Soldaten sind Mörder" (BVerfG NJW 1995, 3303; lesenswert ist hier auch das Sondervotum der Richterin Haas) in den dort verhandelten Fällen eine Beleidigung auch jeweils abgelehnt. Denn dort waren die Aussagen nicht gezielt gegen die Bundeswehr, sondern alle Soldaten der Welt gerichtet. Vorliegend ist die Aussage hier aber zielgerichtet gegen die Mitglieder der Bundeswehr als Kollektiv und nicht gegen alle Soldaten der Welt gerichtet. Da die Bezeichnung als Mörder jedenfalls eine tiefe Kränkung darstellt, ist in diesem Fall auch die Schwelle zur tatbestandlichen Beleidigung überschritten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team

Jopies

Jopies

9.3.2022, 15:17:33

Es gibt aber auch sehr gewichtige Gegenargumente. So wird zum einen das Wort „Mörder“ im allgemeinen Sprachgebrauch nicht unbedingt technisch verwendet, ferner halte ich es für verfehlt von der Angesprochenen Bundeswehr bei der es sich um ein Kollektiv handelt wieder zurück auf die Kaserne zu springen, er meinte ja gerade nicht diese Soldaten im Spezifischen, sondern die gesamte Bundeswehr. Des Weiteren handelt es sich auch um Machtkritik, nämlich den Einsatz staatlicher Mittel für Waffen gegenüber einer Bundeswehr die sich gerne als Hip und nur positiv darstellt.

BL

Blotgrim

10.7.2022, 10:35:18

Also wir hatten in einem Beispiel mit einem Fußballspiel und einem ACAB-Banner gelernt, dass die einzelnen Polizisten nicht beleidigungsfähig sind, da nicht klar ist ob sich das Banner auf die Polizei im Stadion,in der Stadt, im Bundesland usw. bezieht. Für mich liegt hier bezüglich der Soldaten ähnlich. Ja er steht vor der Kaserne, aber seine Aussagen beziehen sich ja auf die gesamte Bundeswehr und nicht auf diese eine Kaserne. Nimmt man jetzt die gesamte Bundeswehr ist der Personenkreis etwas groß um eine Individualbeleidigung anzunehmen

Nora Mommsen

Nora Mommsen

23.7.2022, 12:24:27

Hallo Blotgrim, auf den ersten Blick kann sich ein Störgefühl entwickeln. Tatsächlich liegt der Unterschied aber in genau der Tatsache, die du auch schon beschrieben hast. Wir haben nur eine Bundeswehr in Deutschland mit nur einem Dienstherren. Es gibt aber eine Vielzahl von Polizeiverbänden. In jedem Bundesland, dann zusätzlich die Bundespolizei, das BKA und so weiter. Daraus ergibt sich nach der Rechtsprechung der Unterschied, dass die Bundeswehr als Kollektiv beleidigungsfähig ist. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

🔥1312

🔥1312🔥

23.3.2023, 19:37:01

Ich verstehe die Frage von Blotgrim nicht so, dass er die beleidigungsfähigkeit der Bundeswehr in Frage stellt, sondern ob die einzelnen Soldat*innen in der Kaserne tatsächlich hinreichend individualisiert wurden, da sich die Aussage ja auf die Bundeswehr als ganzes bezog und eben gerade nicht auf die Soldat*innen in der spezifischen Kaserne. Gerade mit Blick auf die Bedeutung von Art. 5 und der Tatsache, dass sonst eine (scharfe) Kritik an der Bundeswehr an den Orten, an denen die Bundeswehr nun mal ist, regelmäßig unmöglich gemacht würde, würde ich hier auch gegen eine Strafbarkeit argumentieren. Wenn ich mich nicht irre ging es bei der Soldaten sind Mörder Entscheidung u.a. Auch um einen Sachverhalt wo ein entsprechendes Plakat im räumlichen Kontext einer nato Übung aufgehangen wurde und es letztlich von Art. 5 geschützt wurde obwohl man mit der Argumentation die hier fall vertreten wird auch sagen könnte das bezog sich individualisiert auf die Soldaten der Übung.


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