„ACAB“-Aufnäher als strafbare Beleidigung?
18. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Demonstrantin D demonstriert in Hamburg gegen den G20-Gipfel. Dabei verstaut sie Portemonnaie, Handy und Schlüssel wie immer in ihrem Lieblingsrucksack, der mit einem ACAB-Aufnäher versehen ist ("All Cops Are Bastards"). Als Polizist P die D mit dem Rucksack an sich vorbeigehen sieht, zieht er D raus und sagt ihr, er fühle sich beleidigt.
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Einordnung des Falls
„ACAB“-Aufnäher als strafbare Beleidigung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 185 StGB setzt ein taugliches Tatobjekt, also die Beleidigungsfähigkeit des Betroffenen voraus.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei ist als Kollektiv beleidigungsfähig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. D beleidigt alle Polizisten unter einer Kollektivbezeichnung.
Nein!
4. D beleidigt den P individuell.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

frausummer
7.6.2022, 08:18:33
Mir ist ich ganz klar, wo der Unterschied zwischen der Bundeswehr under Polizei ist. Mit den eben genannten Kriterien vom abgrenzbarer Personenkreis und der Funktion innerhalb der Gesellschaft hätte ich beide als ein
beleidigungsfähiges Kollektiv angenommen. Wie wäre es denn, wenn sich die Demonstrantin vor eine Polizeiwache stellt und Parolen ruft?

Nora Mommsen
9.6.2022, 08:39:44
Hallo frausummer, nach der Rechtsprechung muss differenziert werden, da es lediglich "die eine" Bundeswehr in Deutschland gibt, allerdings unterschiedlichste Polizeiverbände - sprich Bundespolizei, Landespolizei etc. Ob das konkrete Verhalten gegenüber einem Polizisten oder einer Polizeiwache unter den Tatbestand des § 185 StGB fällt, ist dann nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Die Rechtsprechung unternimmt hier bisweilen umfangreiche Auslegungen dazu, ob eine Äußerung der Arbeit der Polizei allgemein oder diesem konkreten Polizisten gegolten haben soll. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchsteam.
Blotgrim
10.7.2022, 10:39:24
Kann man bezüglich der Polizei als Kollektiv in Klausuren auch etwas anderes vertreten. Schließlich hat die Polizei Sprecher die ihren Willen nach außen vertreten
Dogu
17.9.2023, 15:40:07
@[Blotgrim](167544) das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es eine Vielzahl an Polizeibehörden in Deutschland gibt, die nicht einheitlich in einem Verband zusammengefasst ist.
ehemalige:r Nutzer:in
19.1.2025, 07:12:38
Der Unterschied liegt hier ja auch in der Kundgebung, meines Erachtens. Im Bundeswehr-Fall, steht der Mensch ja direkt vor einer Kaserne und bezieht sich direkt und bewusst auf die Soldaten. Hier läuft die Person nur in einer Demo mit
Vincent
21.1.2025, 14:23:00
@[
Nora Mommsen](178057) dann muss in diesem Fall aber an der Formulierung gearbeitet werden. Im Bundeswehrfall wird als Begründung angeführt, dass diese dem Innenminister untersteht - genauso wie die Polizei. Eine Änderung der Begründung ist also erforderlich

Stella
28.1.2025, 16:33:47
wäre es aber als
Beleidigungzu werten, wenn man zB sagen würde „all Berlin cops are bastards“? weil dann wäre es doch wieder ein abgrenzbarer, bestimmter Personenkreis, nämlich nur alle Polizisten der Berliner Polizei?