Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T postet auf Facebook, dass alle Beamten des Bauamts der Stadt Coesfeld bestechlich seien. Das Bauamt hat dort fünf Beamte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 185 StGB setzt ein taugliches Tatobjekt, also die Beleidigungsfähigkeit des Betroffenen voraus.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T beleidigt durch die Formulierung jeden einzelnen Beamten des Bauamts.
Ja!
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