Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 3: In erheblicher Weise dauernd entstellt
Nr. 3: In erheblicher Weise dauernd entstellt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Verlauf einer Prügelei mit O ergreift T ein Messer und schneidet O die Nase ab. O behält dauerhaft eine große, auffällige Narbe und Deformation im Gesicht zurück. Eine Rekonstruktion der Nase ist nicht möglich.
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Einordnung des Falls
Nr. 3: In erheblicher Weise dauernd entstellt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O ist "in erheblicher Weise dauernd entstellt" worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja!
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