Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 3 In erheblicher Weise dauernd entstellt - Dauerhaftigkeit
Nr. 3 In erheblicher Weise dauernd entstellt - Dauerhaftigkeit
23. August 2025
4,8 ★ (5.384 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verletzt O mit Hammerschlägen im Gesicht. O überlebt, es bleiben aber schlimmste Deformationen im Gesicht zurück. Nach dem gegenwärtigen Stand der plastischen Chirurgie ist ungewiss, ob ein Chirurg das Gesicht des O wieder einigermaßen "normal" gestalten kann.
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