Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 3: In erheblicher Weise dauernd entstellt - Schönheits-OP
Nr. 3: In erheblicher Weise dauernd entstellt - Schönheits-OP
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T greift O mit einem Baseball-Schläger an. Dabei zertrümmert T Os Unterkiefer, sodass Os Gesicht schwerwiegend deformiert wird. O hat bereits einen Termin zur Rekonstruktion seines Gesichtes bei einem Chirurgen. Die Erfolgsaussichten sind gut.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 3: In erheblicher Weise dauernd entstellt - Schönheits-OP
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit der Körperverletzung hat T den O "erheblich entstellt" (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. O ist auch "dauerhaft" entstellt (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Nein!
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