Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Objektive Anforderungen: Haltbarkeit der Sache, § 434 Abs. 3 S. 2 BGB
Objektive Anforderungen: Haltbarkeit der Sache, § 434 Abs. 3 S. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft auf eBay-Kleinanzeigen von V ein T-Shirt für €2. Nach einem Jahr hat das T-Shirt aufgrund der billigen Verarbeitung trotz des normalen Gebrauchs des K überall Löcher und kann nicht mehr getragen werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Objektive Anforderungen: Haltbarkeit der Sache, § 434 Abs. 3 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das T-Shirt ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen genügt (§ 434 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K und V haben durch den niedrigen Preis des T-Shirts eine negative Beschaffenheitsvereinbarung getroffen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Auf die objektiven Anforderungen kommt es nur an, solange die Parteien keine von diesen Anforderungen abweichende Vereinbarung getroffen haben.
Ja, in der Tat!
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