Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Sache entspricht der bereitgestellten Probe/Muster, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB
Sache entspricht der bereitgestellten Probe/Muster, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB
16. August 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (18.314 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K probiert in Vs Laden verschiedene Parfümproben, die zum Testen bereitstehen. Begeistert von einem der Düfte kauft K sofort das Parfüm, ohne sich an der Kasse auf die Parfümprobe zu beziehen. Zu Hause merkt K jedoch, dass es sich wohl um eine neue Charge des Parfüms handeln muss. Der Geruch unterscheidet sich von der Probe.
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