Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)

Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)

15. September 2025

34 Kommentare

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Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.

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