Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)
Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)
19. Juli 2025
34 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.
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