Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Raub (§ 249 StGB)

Abgrenzung zu § 242: „Handtaschenraub“ – Abwandlung

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Abgrenzung zu § 242: „Handtaschenraub“ – Abwandlung

23. Mai 2026

4 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T spaziert an O vorbei. Er beschließt, Os Handtasche zu entwenden. O hat bereits die Blicke des T bemerkt und hält ihre Handtasche fest umklammert. T nähert sich und entreißt O unter starker Gegenwehr die Tasche.

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