Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Raub (§ 249 StGB)
Abgrenzung zu § 242: „Handtaschenraub“ – Abwandlung
Abgrenzung zu § 242: „Handtaschenraub“ – Abwandlung
21. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T spaziert an O vorbei. Er beschließt, Os Handtasche zu entwenden. O hat bereits die Blicke des T bemerkt und hält ihre Handtasche fest umklammert. T nähert sich und entreißt O unter starker Gegenwehr die Tasche.
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